Weder geklaut noch gut erfunden
Frau P. mag geklaut haben.
Die besondere Originalität und Frische des Vorschlags sieht man aber daran, dass er in knapp zwei Jahren zweihundert Jahre alt wird.
"Einer von meinen Freunden, dessen gute Laune sich meist in Vorschlägen zu neuen Gesetzen hervortat, behauptete: eine jede Ehe solle nur auf fünf Jahre geschlossen werden. Es sei, sagte er, dies eine schöne, ungerade, heilige Zahl und ein solcher Zeitraum eben hinreichend, um sich kennenzulernen, einige Kinder heranzubringen, sich zu entzweien und, was das Schönste sei, sich wieder zu versöhnen. (...) Dann würde doch wohl dem einen Teil daran gelegen sein, das Verhältnis länger dauern zu sehen, die Gefälligkeit würde wachsen, je mehr man sich dem Termin der Aufkündigung näherte.", berichtet begeistert ein Graf in Goethes Wahlverwandtschaften (1809).
Angemerkt sei, dass der Graf und sein Vorschlag schon damals als kaum ernst zu nehmendes Hallodri-Gewäsch, weit entfernt von den substanziellen Problemen von Liebe, Trieb und Bindung galt und auch so vom Verfasser präsentiert wird.
Wenn Frau P. die Pointen ausgehen, kann sie ja nochmal nachlesen und -legen:
"Jener Freund", so fuhr er fort, "tat noch einen anderen Gesetzesvorschlag: Eine Ehe sollte nur alsdann für unauflöslich gehalten werden, wenn entweder beide Teile oder wenigstens der eine Teil zum dritten Mal verheiratet wäre. Denn was eine solche Person betreffe, so bekenne sie unwidersprechlich, dass sie die Ehe für etwas Unentbehrliches halte."
Helau!
Die besondere Originalität und Frische des Vorschlags sieht man aber daran, dass er in knapp zwei Jahren zweihundert Jahre alt wird.
"Einer von meinen Freunden, dessen gute Laune sich meist in Vorschlägen zu neuen Gesetzen hervortat, behauptete: eine jede Ehe solle nur auf fünf Jahre geschlossen werden. Es sei, sagte er, dies eine schöne, ungerade, heilige Zahl und ein solcher Zeitraum eben hinreichend, um sich kennenzulernen, einige Kinder heranzubringen, sich zu entzweien und, was das Schönste sei, sich wieder zu versöhnen. (...) Dann würde doch wohl dem einen Teil daran gelegen sein, das Verhältnis länger dauern zu sehen, die Gefälligkeit würde wachsen, je mehr man sich dem Termin der Aufkündigung näherte.", berichtet begeistert ein Graf in Goethes Wahlverwandtschaften (1809).
Angemerkt sei, dass der Graf und sein Vorschlag schon damals als kaum ernst zu nehmendes Hallodri-Gewäsch, weit entfernt von den substanziellen Problemen von Liebe, Trieb und Bindung galt und auch so vom Verfasser präsentiert wird.
Wenn Frau P. die Pointen ausgehen, kann sie ja nochmal nachlesen und -legen:
"Jener Freund", so fuhr er fort, "tat noch einen anderen Gesetzesvorschlag: Eine Ehe sollte nur alsdann für unauflöslich gehalten werden, wenn entweder beide Teile oder wenigstens der eine Teil zum dritten Mal verheiratet wäre. Denn was eine solche Person betreffe, so bekenne sie unwidersprechlich, dass sie die Ehe für etwas Unentbehrliches halte."
Helau!
wasserfrau - 21. Sep, 15:54